Aktionsbündnis Patientensicherheit positioniert sich zum Apotheken-Reformgesetz
„Das ApoRG bedroht Patientensicherheit“ – so kommentiert das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) den Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). „Die Apothekenreform, in der Ausführung, die hier seitens der Projektentwickler:innen des Bundesgesundheitsministeriums auf die Agenda gehoben wird, ist weniger eine Reform als ein in ökonomischen Interessenlagen basierter Eingriff in die Belange der Patientensicherheit“, schreiben Ruth Hecker, Vorsitzende des APS, und ihre Vorstandskollegen.
Sie betonen den ethischen Kontext zur Wahrung und Herstellung von Patientensicherheit: Sie müsse die prinzipielle Leitplanke bei allen Überlegungen und Planungen sein. Das sei nicht erkennbar, wenn und solange die Expertise Heilberuflerinnen und Heilberuflern entweder örtlich oder temporär in der geplanten Weise limitiert wird. Das APS fordert die parlamentarische Ebene auf, konsequent Stellung zu beziehen und hierbei die Patientensicherheit als unverhandelbare Leitplanke anzuerkennen.
Das APS sieht die Patientensicherheit bedroht: „Wenn die in der Apothekenreform benannten Umschichtungen zu Lasten der Versorgungs- und Patientensicherheit gehen, kann das nicht hingenommen werden. Eine bloße Neuskalierung von Dienstleistungsmodulen löst keine Probleme, sondern generiert neue, nie da gewesene Vakanzen. Wenn Patientinnen und Patienten entgegen den Bedingungen des Terminservicegesetzes teilweise monatelang auf die Gelegenheit zur Konsultation von Fachärzt:innen warten müssen und zugleich für die nicht selten akuten Fragen der Patientinnen und Patienten in den Apotheken nur noch sporadisch akademisches Personal bereitstehen würde, wird ein Vertrauensverlust in unser Gesundheitssystem insgesamt passieren. Das muss zumal deshalb verhindert werden, als die Digitalisierung im Gesundheitswesen längst noch keinen stabilen und zeitgemäßen Stand erreicht hat. Wenn also im Lichtstrahl von Reformbemühungen der ungünstige Fall einträte, dass ambulante und stationäre Versorgung sich neu definieren, die Notfallreform die Trennlinien verschiebt, die Kommunikation mit dem Patient:innen stolpert und überdies das kulturell verankerte Vertrauen in die heilberuflich getragenen Apotheken erodiert, konterkariert dies die unverzichtbare Patientensicherheit. Dass dies den Heilberufen insgesamt einen Bärendienst erweisen würde, erfordert kaum tiefere Analyse und bedingt eine Potenzierung der aus dem Fachkräftemangel resultierenden Vakanzen auch in der Pflege.“