Apotheken dürfen weiter Handdesinfektion herstellen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die u.a. für die Zulassung von Bioziden zuständig ist, gestattet den Apotheken für weitere 180 Tage die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln. Die Allgemeinverfügung vom 16. September 2020 tritt heute in Kraft und schließt sich somit nahtlos an die Verfügung vom 9. April 2020 an, nach der Apotheke bestimmte Desinfektionsmittel zur hygienischen Händedesinfektion auf Basis von 2-Propanol und Ethanol herstellen und an berufsmäßige Verwender und Privatpersonen abgeben dürfen.
Mit Beginn der Corona-Pandemie stieg der Bedarf an Desinfektionsmitteln beispielsweise in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen, öffentlichen Einrichtungen, aber auch bei Privatpersonen stark an. Durch die Herstellung von Desinfektionsmitteln in den Apotheken konnte der zeitweilige Engpass in der Versorgung schnell behoben werden. Momentan muss damit gerechnet werden, dass es in den kommenden Monaten wieder zu einer steigenden Nachfrage nach Desinfektionsmitteln zur Verhütung von COVID-19-Infektionen kommen wird und die Hersteller von Desinfektionsmitteln trotz Ausbau der Produktionskapazitäten den Bedarf nicht decken werden können. Hier finden Sie aktualisierte Dokumente zur Herstellung der Desinfektionsmittel und einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog.