Apothekerinnen und Apotheker setzen auf Digitalisierung
Bei der Telepharmazie darf es keine Zwei-Klassen-Pharmazie geben. Das stellt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Anke Rüdinger, in einem Kommentar für den "Observer Gesundheit" klar, der am 19. August 2024 erschienen ist. Für die Telepharmazie müssten deshalb grundsätzlich die gleichen Regeln gelten, die laut Apothekenbetriebsordnung für eine pharmazeutischer Beratung in direkten Patientenkontakten gelten, so Rüdinger, die auch Leiterin des "Digital Hub" der ABDA ist. Rüdinger: "So muss die Information und Beratung zu Arzneimitteln grundsätzlich durch Apothekerinnen und Apothekern ausgeübt werden. Sie kann unter Definition bestimmter Kriterien von Angehörigen des pharmazeutischen Personals übernommen werden." Die Verantwortung sollten aber immer die Apothekerin oder der Apotheker haben. "Telepharmazeutisch Tätige unterliegen dabei immer den Weisungen der Apothekenleiterin bzw. des -leiters", so die Vize-DAV-Vorsitzende. Rüdinger schreibt in ihrem Beitrag auch über verschiedene neue digitale Dienstleistungen, die von den Apotheken vor Ort angeboten werden können. Hier können Sie den Kommentar in voller Länger nachlesen.