Arzneimittel sicherer machen!
Berichte aus Apotheken über unerwünschte Arzneimittelrisiken (UAW) oder potenzielle Qualitätsmängel (QM) an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Arzneimittelsicherheit dar. In einem neuen Kurzvideo ist zu sehen, wie Arzneimittelrisiken an die AMK gemeldet werden können. Gezeigt wird der Weg von der Identifizierung eines Risikos (UAW/QM) und dem Ausfüllen des Berichtsbogens in der Apotheke bis hin zum Eingang der Meldung in der AMK-Geschäftsstelle und dessen Bearbeitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMK. Auch werden mögliche risikominimierende Maßnahmen genannt, die sich aus Ihren Meldungen ergeben können. Die ABDA und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hatten bereits Anfang des Jahres zwei neue Informationsbroschüren zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel erstellt.