BAK-Mitgliederversammlung
Die Bundesapothekerkammer hat routinemäßig ihre Leitlinien zur Qualitätssicherung überarbeitet. Auf der BAK-Mitgliederversammlung in Ludwigsburg (13.06.) wurde einstimmig beispielsweise eine neue Fassung der „Versorgung der Bewohner von Heimen“ beschlossen. Hier wurde ein Hinweis eingefügt, dass die Arzneimittel während des Transports von der Apotheke in das Heim vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein, die ordnungsgemäßen Lagerungsbedingungen gewährleistet sein und die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden müssen. Weitere Änderungen betreffen die Bereiche „Manuelle Neuverpackung“, „Krankenhausversorgung“ und „Prüfung Fertigarzneimittel“. Alle Änderungen, die die BAK beschlossen hat, stehen demnächst zum Download auf abda.de bereit.
Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, nahm in seiner Rede in Ludwigsburg die Grundgedanken das Perspektivpapier „Apotheke 2030“ auf und formulierte drei Versorgungsziele für die Apotheken: Erstens würden die Patienten von den Apotheken eine flächendeckende Versorgung verlangen. Zweitens könnten sie einen diskriminierungsfreien Zugang erwarten. Kiefer sagte, die Apotheken müssten auch Analphabeten mitnehmen und Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz. Drittens gelte es, Fehl- und Missbrauch von Medikamenten zu vermeiden. Oberstes Gebot sei das Wohl des Patienten, und zwar im Sinne einer dauerhaften Arzneimittel- und Versorgungssicherheit. In diesem Kontext erneuerte er die Forderung, dass bei verschreibungspflichtigen Medikamenten wieder Gleichpreisigkeit hergestellt werden müsse.

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