BAV-Mitgliederversammlung in Nürnberg

Das EuGH-Urteil beschäftigt nach wie vor die Mitglieder des Bayerische Apothekerverbandes. Das Urteil vom Oktober 2016, wonach sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreiseverordnung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten müssen, war deshalb einer der Schwerpunkte der Mitgliederversammlung (05.07.) in Nürnberg. Der BAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann sagte: „Auch wenn das Thema derzeit in den tagesaktuellen Medien nicht mehr so präsent ist, so wird es doch im Wahlkampf und darüber hinaus ganz oben auf der Agenda unserer politischen Verbandsarbeit stehen.“ Man werde unverändert an der Forderung nach einer Beschränkung des Arzneimittelversandes auf rezeptfreie Arzneimittel festhalten. Dies werde bei zahlreichen Gesprächen mit Politikern immer wieder kommuniziert. Auf der Mitgliederversammlung wurde außerdem eine neue Beitragsordnung beschlossen. So entfallen künftig zwei untere Beitragsgruppen mit einem Apotheken-Nettoumsatz von weniger als 750.000 Euro pro Jahr. Dafür wurden drei neue Beitragsgruppen für Apotheken mit Nettoumsätzen über 3,5 Millionen Euro pro Jahr eingeführt. In den meisten Beitragsgruppen bleibt der Mitgliedsbeitrag wie bisher. Lediglich in den untersten Beitragsgruppen wird der monatliche Beitrag um einen Betrag zwischen 2 Euro und 18 Euro angehoben. Und es gab noch eine Premiere: Erstmals wurde die Mitgliederversammlung per Livestream übertragen. Für BAV-Mitglieder bestand die Möglichkeit, die Vorträge auf der Website des Verbandes zu verfolgen.

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