Botendienst jetzt auch in Lettland
In Lettland können die Apotheken ab sofort Botendienste anbieten. Anfang des Monats hat die Regierung in Riga den Weg dafür freigemacht und die Erlaubnis zu Hauszustellungen von Medikamenten und Medizinprodukten durch Apotheker oder deren Personal erteilt. Den Apotheken ist nun erlaubt, Patienten mit verschreibungspflichtigen Medikamenten oder OTC-Produkten per Botendienst zu versorgen. Dies soll Patienten entlasten, die aufgrund ihres gesundheitlichenZustandes oder generell aufgrund derCorona-Pandemie nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen. Apotheken dürfen auf Grundlage ihrer personellen Kapazitäten entscheiden, ob sie einen Botendienst anbieten. Interessierte Patienten können sich telefonisch erkundigen, obihre Apotheke einen Botendienst bereitstellt. Die Preise für die Hauslieferung setzen die Apotheken individuell fest. Der Service ist vorerst bis Jahresende 2020 begrenzt. Auch in Deutschland haben die Apotheken reagiert und ihre Botendienste ausgeweitet. Die Apotheken bekommen während der Corona-Krise je Botendienst fünf Euro und eine einmalige Unterstützung von 250 Euro je Apotheke zur persönlichen Ausstattung des Botendienstes. Möglich macht das die „SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung". (mit Inhalt aus "Pharmapolitik International" Nr. 12/20, Autorin: Nina Zech/Referentin Arzneimittelmärkte)