Botendienst-Pauschale ausgezahlt

Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes hat heute die erste Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale angewiesen. Nach erfolgtem Zahlungseingang seitens des GKV-Spitzenverbandes sei die Auszahlung der einmaligen Botendienst-Pauschale in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer erfolgt, heißt es in einem Schreiben. Die Auszahlung geht an 18.965 Apotheken, die für den Zeitraum 22.04.2020 bis zum 30.06.2020 die Vorrausetzung aus der Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen erfüllt haben. Die nächste Abrechnung für die anspruchsberechtigten Apotheken des Zeitraums von Juli bis September ist für Dezember geplant. Mit der im April dieses Jahres in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung regelt der Gesetzgeber, u. a., durch die befristete Einführung vergüteter Botendienste für Apotheken sowie die Gewährung eines einmaligen Zuschlages als Anschubfinanzierung in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln, um das Infektionsrisiko für Apotheken, deren Mitarbeiter und der Versicherten durch Minimierung der Patientenkontakte zu reduzieren.

 

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