Bundesrat beschließt Apothekenstärkungsgesetz: Startschuss für zukunftsfähige Arzneimittelversorgung

Die heutige Zustimmung des Bundesrates zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) ist der Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wurde bereits Ende Oktober vom Bundestag verabschiedet und kann nun zum Jahreswechsel in Kraft treten. „Der Apothekenklima-Index 2020 hat gezeigt, dass die Apotheker mit einiger Skepsis in die nächsten Jahre schauen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Apothekenstärkungsgesetz kann nun für neue Zuversicht sorgen, da es ordnungspolitische, betriebswirtschaftliche und pharmazeutische Perspektiven aufzeigt. Apotheker und Patienten bekommen gemeinsam mehr Sicherheit für die Zukunft.“ Das Gesetz regelt die Wiederherstellung der bundesweiten Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel über das Sozialgesetzbuch, die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken sowie die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten.

„Wer sich als junger Apotheker mit sechsstelligen Kreditsummen für die Übernahme einer Apotheke auf dem Land verschuldet, braucht einen belastbaren Ausblick, wie er seine Patienten in zwei, fünf oder zehn Jahren versorgen kann“, sagt Schmidt mit Blick auf die schwierige Nachfolgersuche, die viele ältere Inhaber heutzutage erleben, und die sich auch in den seit Jahren fallenden Apothekenzahlen manifestiert. Solch einen Ausblick hätten Gesellschaft und Politik nun endlich durch das VOASG gegeben, so Schmidt. Neben ordnungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten interessiere viele junge Pharmazeuten aber vor allem auch der wissenschaftliche Weg zu einer patientenorientierten Pharmazie von morgen: „Die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse kann nicht nur Versorgungsdefizite beheben und unnötige Kosten für Krankenkassen einsparen, sondern auch den Apothekerberuf für den pharmazeutischen Nachwuchs attraktiver machen. Diese Leistungen müssen aber mit den Krankenkassen verhandelt werden. Das wird eine herausfordernde Aufgabe.“

© ABDA


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