Bundestag beschließt Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG)

Das am heutigen Freitag vom Bundestag beschlossene Lieferengpass-Gesetz hat aus Sicht der Apothekerschaft Licht und Schatten. Einerseits ist es begrüßenswert, dass insbesondere die Bundestagsabgeordneten in letzter Sekunde dafür gesorgt haben, dass die Apotheken bei der Bewältigung der Engpass-Krise mehr Freiheiten bekommen. Zugleich kritisiert die Apothekerschaft sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag dafür, den knapp 18.000 Apothekenteams weder eine angemessene Wertschätzung noch eine auskömmliche Honorierung zuzugestehen und somit keine Zukunftsperspektive für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung zu bieten. Deshalb wird sich die Apothekerschaft weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der eigene pharmazeutische Nachwuchs auch in Zukunft noch Apotheken gründen und betreiben kann, um eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erbringen. Das ist der Tenor einer Videobotschaft von Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die heute nach der 2./3. Lesung des Lieferengpassgesetzes („ALBVVG“) im Bundestag veröffentlicht wurde. 

Hier lesen Sie die gesamte Pressemitteilung der ABDA dazu.

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