Cannabis: Abgabe exklusiv in Apotheken
Die Ampelkoalition hatte im Herbst im Koalitionsvertrag vereinbart, Cannabis kontrolliert in bestimmten Mengen und in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu verkaufen. Konkrete Gesetzespläne gibt es noch nicht. SPD, Grüne und FDP könnten sich aber am Entwurf für das "Cannabis-Kontrollgesetz“ orientieren, berichtete die "Lebensmittelzeitung" (LZ) am vergangenen Freitag (29.4.) und fragte bei der ABDA für ein Statement an. "Die Rahmenbedingungen des Kontrollgesetz-Entwurfs erfüllen wir ohne Weiteres – vom Personal mit dem nötigen Know-how bis hin zu den Tresoren, mit denen Apotheken seit eh und je ausgestattet sein müssen“, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening der LZ. "Wegen der Cannabis-Nebenwirkungen lehnen wir als Heilberufler den Verkauf zu Genusszwecken grundsätzlich ab. Im Falle einer Legalisierung bieten wir aber unsere Hilfe an, um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.“ Allerdings nur, wenn die Abgabe ausschließlich in Apotheken erfolge: "Apotheken kennen die Risiken, vor allem auch wenn Arzneimittel neben Cannabis eingenommen werden. Das könnte in Apotheken dokumentiert werden. Wir würden ebenso registrieren, wie viel Cannabis der Kunde beispielsweise pro Monat kauft, und das müsste auch für andere Apotheken einsehbar sein“, so Overwiening. Dieser Schutz würde konterkariert, wenn parallel der Verkauf etwa in der Tankstelle zulässig wäre.