Corona-Impfungen nach Ostern: DAV ruft Schiedsstelle an
Am heutigen Tag (29. März 2023) sind die Verhandlungen über die künftige Vergütung von COVID-19-Schutzimpfungen in Apotheken laut § 132e Absatz 1a SGB V mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) gescheitert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird daher unverzüglich die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 8 SGB V anrufen. Mit dem Vertrag zwischen DAV und GKV-SV sollte sichergestellt werden, dass alle gesetzlich Versicherten ab Ostern (8. April 2023) bei Bedarf gegen COVID-19 im Rahmen der Regelversorgung in allen dazu qualifizierten Apotheken geimpft werden können.
"Ab Ostern sollen laut Gesetz alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt und deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Kassen weigern sich jedoch, Verantwortung für Ihre Versicherten zu übernehmen und den Apotheken ein faires Honorar für die Impfungen zu zahlen“, sagt DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger: "Wir fordern eine leistungsgerechte Aufwandsentschädigung für das Impfen in den Apotheken. Die Differenzen mit den Krankenkassen sind allerdings unüberbrückbar. Deshalb rufen wir jetzt die Schiedsstelle an und brauchen von dort dringend eine Entscheidung.“
Die Apotheken erhalten pro COVID-19-Impfung derzeit 28 Euro aus dem Bundeshaushalt. Dies ist dem erheblichen Aufwand bei der Logistik, bei der Aufbereitung der Impfdosen sowie bei den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geschuldet.