Corona-Pandemie: ABDA-Gesamtvorstand diskutiert erste Folgen

Der Gesamtvorstand der ABDA hat sich heute mit ersten Konsequenzen beschäftigt, die sich aus der Corona-Pandemie für die Arzneimittelversorgung in Deutschland und für die Arbeit des Verbandes ergeben. In einer Resolution auf Initiative des Bayerischen Apothekerverbandes und des Berliner Apothekervereins hat sich das Gremium einstimmig dafür ausgesprochen, die erweiterten pharmazeutischen Handlungsspielräume, die durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung im Frühjahr 2020 zeitlich befristet eingeführt worden waren, im Interesse eine dauerhaft zu verbessernden Patientenversorgung zu verstetigen und darüber in den Dialog mit der Politik einzutreten.

Ebenfalls auf der Agenda stand die Frage, wie die im Herbst anstehenden Mitgliederversammlungen und Wahlen bei ABDA, BAK und DAV sowie die anstehenden Vorstandswahlen unter Pandemiebedingungen organisiert werden können. Schon gestern hatte der Geschäftsführende ABDA-Vorstand beschlossen, die jeweils mit Vorstandswahlen einhergehenden Mitgliederversammlungen von Bundesapothekerkammer (26.11.2020), Deutschem Apothekerverband (2.12.2020) und ABDA (9.12.2020) als Hybrid-Veranstaltungen durchzuführen. Das bedeutet, dass eine begrenzte Zahl von Teilnehmern vor Ort zugelassen und zugleich eine Möglichkeit der virtuellen Teilnahme über eine Videokonferenz geschaffen wird. Die Stimmabgabe für nicht vor Ort anwesende Delegierte soll über einen sicheren Online-Kanal möglich werden, der notariell begleitet wird.

Die Sitzung des Gesamtvorstandes der ABDA fand heute erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie nicht als reine Videokonferenz statt. Während ein Teil der Vorstände online zugeschaltet war, nahmen andere die Möglichkeit wahr,  unter strengen Hygiene-Auflagen und mit begrenzter Teilnehmerzahl in das Apothekerhaus in der Berliner Heidestr. zu kommen.

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