COVID19-Impfung: Abrechnungsmodul steht Apotheken zur Verfügung

Das Verbändeportal "mein-apothekenportal.de“ ist um eine weitere Funktion erweitert worden. Seit dem 1. März 2022 steht allen Apotheken, die über das Portal die Dokumentation der COVID-19 Impfungen durchgeführt haben, das entsprechende Abrechnungsmodul zur Verfügung. Die Abrechnung kann dabei sowohl für einen Monatszeitraum als auch frei wählbar über einen Zeitraum hinweg abgerufen werden. Auch die nachträgliche Erstellung oder der nochmalige Abruf der Abrechnungs-PDF ist aus der Übersicht möglich. Aus steuerrechtlichen Gründen werden alle Zertifikate, die unmittelbar nach der Erfassung einer COVID-19 Impfung ausgestellt wurden, in der Abrechnung für die COVID-19-Impfungen geführt. Alle nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der COVID-19 Impfung ausgestellten COVID-19-Zertifikate und Genesenenzertifikate werden weiter auf der Abrechnung für die Zertifikatsausstellung geführt. Seit 8. Februar 2022 haben Apothekerinnen und Apotheker die Möglichkeit, die COVID19-Impfungen als Dienstleistungen in den Apotheken anzubieten.

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