Das plant die GroKo bei den Freien Berufen
Im Koalitionsvertrag kommen auch die Freien Berufe vor. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) will die Passagen nun einer "Kurzauswertung" unterziehen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist auch BFB-Vizepräsident. Folgende Auszüge hat der BFB aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD herausgestellt: 1.
Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und steht weltweit für hohe Qualitätsstandards. Selbstständige, Familienunternehmen, Freie Berufe und Handwerk schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern. Der Mittelstand prägt Kultur und Selbstverständnis der deutschen Wirtschaft und leistet einen starken Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
2.
Freie Berufe sind ein wichtiges Element unserer Wirtschaft. Sie stehen für Vielfalt und unternehmerische Verantwortung. Wir werden uns für die Belange der Freien Berufe einsetzen und darauf hinwirken, dass die hohen Qualitätsstandards und die Unabhängigkeit freiberuflicher Dienstleistungen auch im europäischen Kontext angemessen berücksichtigt werden.
3.
Stärken unseres Gesundheitswesens sind die Freiberuflichkeit der Heilberufe, freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und gut qualifizierte Gesundheitsberufe.
4.
Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.
5.
Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.
6.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs. Wir werden uns für den Erhalt in Deutschland auf europäischer Ebene einsetzen. Wir wollen die hohe Qualität der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren auch künftig sicherstellen.
7.
Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen.
8.
Wir bekennen uns zu den Kammern und den rechtlichen Grundlagen des bestehenden Kammerwesens. Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten. Wir bestärken sie darin, ihre Leistungen inklusive der Servicequalität für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln und zu verbessern.