Datenschutzrecht neu ab Mai 2018
ABDA-Juristin Juliane Franze erklärt in der aktuellen Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (Nr. 3/2018 vom 18. Januar 2018), welche Neuregelungen im Datenschutz ab dem 25. Mai 2018 auf die Apotheken zukommen. In einem Gastbeitrag macht die Referentin für Medizinprodukte- und Datenschutzrecht darauf aufmerksam, dass mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft tritt. Franze warnt die Apotheker vor Panik und gibt stattdessen einen nüchternen Überblick über die Neuregelungen - vom Datenschutzbeauftragten (bei mehr als 10 datenverarbeitenden Beschäftigten) über die Einwilligungserklärung (der Patienten für ihre Kundenkarten) bis hin zur Auftragsdatenverarbeitung (durch Rechenzentren). Der Text der ABDA-Juristin ist der Auftakt einer kleinen Serie von Artikeln, die sich mit Einzelthemen noch intensiver beschäftigen.