DAV-Statement zu Botendienst im Bundestag
Zu aktuellen Medienberichten, wonach weitere Regelungen zum Botendienst der Apotheken statt im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nun im Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) umgesetzt werden sollen, erklärt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Wir wollen klare Regeln für den Botendienst und eine Verstetigung des Botendienstzuschusses über den 30. September 2020 hinaus. Zunächst einmal ist es gut, wenn die Politik hier eine dauerhafte gesetzliche Verankerung anstrebt. Über welches Gesetzespakt das geschieht, ist dabei zunächst sekundär. Wenn der Botendienst nun im VOASG geregelt wird, müssen aber zwei Punkte klar sein: Erstens muss die Finanzierung zusätzlich und unabhängig vom ohnehin zu knappen Volumen für pharmazeutische Dienstleistungen gesichert werden. Da sollte es sich kein Abgeordneter zu einfach machen und alles in einen Topf werfen. Und zweitens darf das VOASG-Verfahren sich auf keinen Fall weiter verzögern. Das Gesetz muss in diesem Jahr durch den Bundestag. Es ist ordnungspolitisch enorm wichtig und die Apothekerschaft wartet seit fast vier Jahren darauf."