DAV und GKV-Spitzenverband verhandeln weiter zur Assistierten Telemedizin

Mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Digital-Gesetz hat der Gesetzgeber die assistierte Telemedizin in Apotheken verankert. „Wir sind auf einem guten Weg und werden weiter mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln“, sagte Dr. Jan-Niklas Francke aus dem Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV).

Die neuen Regelungen in § 129 Absatz 5h SGB V ermöglichen Apotheken optional die (1) Beratung und (2) Anleitung zur Nutzung ambulanter telemedizinischer Leistungen sowie (3) die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung ärztlicher Leistungen anzubieten. Der GKV-Spitzenverband und der DAV befinden sich in konstruktiven Verhandlungen, um eine Lösung zu erarbeiten, die die Verfügbarkeit telemedizinischer Leistungen berücksichtigt und den Ausbau der assistierten Telemedizin fördert. Beide Vertragspartner haben sich darauf verständigt, die Verhandlungen im zweiten Quartal 2025 zielführend fortzusetzen, um eine nachhaltige Einigung zu erzielen.

Darüber hinaus wurde mit dem Digital-Gesetz eine weitere optionale Maßnahme (4) in § 129 Absatz 5h SGB V aufgenommen: Apotheken können im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) Versicherte beraten, ihnen Einsicht in die ePA gewähren und auf Wunsch Daten löschen. Allerdings fehlen hierzu noch die notwendigen technischen Voraussetzungen, die durch die gematik in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geschaffen werden müssen. Erst wenn dies geschehen ist, kann die inhaltliche Ausgestaltung der Vereinbarung festgelegt werden.

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