DAV unterstützt "Tag des E-Rezeptes“ und warnt vor Fehlanwendungen
Die gematik hat den heutigen 10. Oktober zum „Tag des E-Rezepts“ ausgerufen. Ziel der Aktion ist es laut gematik, insbesondere die Arztpraxen auf die verbindliche Einführung des neuen, digitalen Verordnungswegs zum Jahreswechsel hinzuweisen und die verbleibende Zeit zur Erprobung der digitalen Rezepterstellung zu nutzen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die Aktion. Der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann äußerte sich wie folgt: „Das E-Rezept kann für unsere Patientinnen und Patienten, aber auch für uns Apotheken, von der Verordnung bis zur Abrechnung deutliche Erleichterungen bringen. Dies setzt voraus, dass alle Beteiligten - Ärzte, Patienten, Apotheken und Krankenkassen - fehlerfrei mit dem E-Rezept umgehen können.“ Hubmann weiter: „Die rund 17.800 Apotheken in Deutschland stehen bereit: Schon seit September 2022 sind die Apotheken flächendeckend E-Rezept-ready und können E-Rezepte entgegennehmen und nach Versorgung des Patienten abrechnen. Seit etwa einem Monat können alle Apotheken in Deutschland nun auch E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beliefern. Bei diesem Verfahren können die Apothekenteams mit Hilfe der eGK ihrer Patientinnen und Patienten die vom Arzt verordneten E-Rezepte sicher über den zentralen Server der gematik abrufen.“
Mit Blick auf die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes für die Ärztinnen und Ärzte ab Januar 2024 weist der DAV aber auch auf bedenkliche Entwicklungen hin. DAV-Chef Hubmann warnt: „Medienberichte über einen möglichen Missbrauch des heilberuflichen Messenger-Dienstes KIM für Werbezwecke bereiten uns derzeit große Sorgen. Sollte es zutreffen, dass einzelne Arzneimittel-Versandhändler den KIM-Messenger dafür verwenden, um bei Ärztinnen und Ärzten die Übermittlung von E-Rezept Token zu erbetteln, werden auch die Grenzen der Legalität überschritten. Schließlich hat der Gesetzgeber in weiser Voraussicht Regelungen beschlossen, die es untersagen, dass (E-)Rezepte direkt an Apotheken vermittelt oder weitergeleitet werden. Der Wille des Gesetzgebers ist klar: Das neue, digitale Verordnungssystem darf nicht dafür genutzt werden, dass sich einzelne Marktteilnehmer auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten wirtschaftliche Vorteile verschaffen.“ Zur Erklärung: KIM („Kommunikation im Gesundheitswesen“) und der dazugehörige Messenger-Dienst sind für alle Teilnehmer der Telematik-Infrastruktur das Standard-Übermittlungsverfahren für medizinische Informationen, über das sich Heilberufler verschlüsselt sicher austauschen können.
Hubmann weiter: „Wir erinnern daran, dass der KIM-Messengerdienst in der Telematik-Infrastruktur geschaffen wurde, damit sich Heilberufler in einem sicheren sowie diskriminierungs- und werbefreien Raum beispielsweise über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten austauschen können. Der KIM-Messenger soll also dem heilberuflich-fachlichen Austausch dienen. Heißt konkret: Werbung hat in dieser Anwendung nichts zu suchen – ebenso wenig wie die direkte Weiterleitung von E-Rezept-Token. Als Mitgesellschafter der gematik fordern wir das Bundesgesundheitsministerium in seiner Doppelrolle als Mehrheitsgesellschafter der gematik und als zuständiges Ressort daher dringend dazu auf, ein wachsames Auge auf die Einhaltung der „Spielregeln“ im Wettbewerb zu halten. Ein interessengeleiteter Missbrauch der Anwendungen von Telematik-Infrastrukturelementen muss verboten werden.“