Deutsche Heilberufe sind sich einig
Die geplanten EU-Regeln für freie Berufe sollen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Brüsseler Kommission will Hemmnisse für Dienstleister abbauen - und erntet dafür Protest. Die Zeit für die Kritiker drängt, denn schon am 5. September wird sich beispielsweise der Binnenmarktausschuss mit dem Thema befassen und über Änderungsanträge beraten.
Die ABDA hat deshalb zusammen mit Bundesärzte- und Bundeszahnärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer sowie Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung eine gemeinsame Stellungnahme an die Mitglieder der relevanten Ausschüsse verschickt. In dem Papier vom 21. August werden weitere Argumente aufgezählt, die deutlich machen, dass die Heilberufe beim Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitstest außen vor gelassen werden sollen.
So sei mit der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005 und deren Überarbeitung aus dem Jahr 2013 bereits ein System zur automatischen Anerkennung beruflicher Qualifikationen europaweit aufgebaut worden, heißt es in dem Papier. Dies habe zu einer hohen grenzüberschreitenden Mobilität bei den Gesundheitsberufen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Patientenschutzes durch u.a. eine kontinuierliche sachgerechte Fortbildung geführt. Die Verfasser betonen, dass Hindernisse in Bezug auf die Mobilität „in erster Linie auf sprachliche Barrieren zurückzuführen sind und nicht auf unverhältnismäßige Zugangsbeschränkungen. Demzufolge bietet der jetzige Vorschlag nicht nur keinen Vorteil gegenüber der bestehenden Richtlinie, sondern enthält zudem sogar konträre Elemente.“ Außerdem seien die Mitgliedstaaten bereits seit 2013 dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regulierungen zu überprüfen, schreiben die Verbände. Die „Anwendung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit sind bereits heute gegeben und werden auch auf die Heilberufe angewendet. Auch hier bildet der vorliegende Richtlinienvorschlag keine Verbesserung“, heißt es in der Stellungnahme.
In der vergangenen Sitzung des Binnenmarktausschusses vor der Sommerpause hatte der deutsche Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU) in einem Bericht vorgeschlagen, Gesundheitsdienstleistungen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ganz herauszunehmen. Die meisten Fraktionen konnten sich bisher noch nicht auf eine einheitliche Linie einigen. Kritik an der Bereichsausnahme kam nicht nur von der liberalen ALDE-Fraktion, sondern auch einige EVP-Abgeordnete stellten sich dahingehend gegen Schwabs Vorschlag.