E-Rezept: Neue Homepage
Die ABDA informiert mit einer neuen Homepage über das E-Rezept. Das Portal ist ab sofort unter der Webadresse daserezeptkommt.de erreichbar. Erklärt wird, wie das E-Rezept funktioniert. Von der Rezeptausstellung bis zur Medikamentenabgabe in der Apotheke vor Ort. Außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Ab dem Jahr 2022 wird das rosa Papierrezept durch die elektronische Variante abgelöst. Das bedeutet: Künftig werden ärztliche Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, aber auch von apothekenpflichtigen Medikamenten sowie später von Hilfsmitteln digital erfolgen. Bei der Einlösung des elektronischen Rezepts müssen alle Rechte wie beim Papierrezept gelten. Patienten dürfen keine Nachteile entstehen. Die Entscheidung des Patienten, in welcher Apotheke er die Verordnung einlöst, darf hierbei laut Patientendatenschutzgesetz (PDSG) nicht beeinflusst werden. Nicht zuletzt muss auch das Nicht-Einlösen bzw. Vernichten des Rezepts eine Option bleiben – genauso wie auch ein Papierrezept zerrissen werden kann.