E-Rezept: Nun auch eGK als dritter Weg vorgesehen

Deutschlands öffentliche Apotheken begrüßen es, dass Patientinnen und Patienten künftig auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von elektronischen Rezepten (E-Rezepte) benutzen dürfen. Damit steht nun ein dritter Weg zum Abrufen und Einlösen des E-Rezepts zur Verfügung – neben der papierlosen Übertragung mithilfe der E-Rezept-App und dem ersatzweisen Ausdruck eines so genannten E-Rezept-Tokens. Ab 1. September 2022 sollen bundesweit alle öffentlichen Apotheken in der Lage sein, E-Rezepte anzunehmen, zu beliefern und abzurechnen. In den Arztpraxen wird das E-Rezept zunächst in Westfallen-Lippe und Schleswig-Holstein verpflichtend eingesetzt. "Für die elektronische Gesundheitskarte als dritten Weg zum Einlösen eines E-Rezeptes haben wir uns lange eingesetzt und begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Das ist komfortabel für die Patientinnen und Patienten und spart Papier beim Ausdrucken des Tokens.Schließlich ist eine praktikable Nutzung der E-Rezept-App aufgrund hoher technischer Hürden für viele Versicherte derzeit kaum vorstellbar“, sagt Anke Rüdinger, IT-Verantwortliche im Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Die Menschen identifizieren sich in der Apotheke ganz einfach mit ihrer eGK über ein Kartenterminal. Die Apotheke erhält so Zugriff auf die E-Rezepte der Patientin oder des Patienten, welche die Arztpraxis zuvor auf dem Zentralserver abgelegt hat. Die Spezifikation ist weitgehend fertiggestellt, nun müssen die gematik und die Apothekensoftwarehäuser sie schnellstmöglich in die Praxis umsetzen.“
 

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