Erhalt des Preisbildungssystems für Arzneimittel ist Gebot politischer Vernunft

Deutschlands Apotheker fordern die Politik auf, ihrer Verantwortung für Millionen Patienten gerecht zu werden und das über lange Jahre aufgebaute Preisbildungssystem zu sichern, auf dem die gesamte Arzneimittelversorgung mit all ihren Steuerungsmechanismen in Deutschland fußt. Dazu sagt Präsident Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „In der derzeitigen Situation ist der einzige Weg zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung die Rückführung des Versandhandels auf rezeptfreie Medikamente. Das entsprechende Gesetz muss jetzt her und darf nicht unter die Räder des beginnenden Bundestagswahlkampfs kommen.“ Werde nicht zügig gehandelt, zerfalle das ordnungspolitische Fundament der Arzneimittelversorgung.

Schmidt weist außerdem auf die europapolitische Dimension des Problems hin: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur europäischen Idee und zum EU-Binnenmarkt. Aber die Gestaltung des Gesundheitswesens war und ist auch laut den EU-Verträgen klare Domäne der Mitgliedstaaten. Dieses Stück Souveränität kann und muss sich der Gesetzgeber in Berlin erhalten oder wieder holen, indem er jetzt aktiv wird. Er muss die Konsequenzen des EuGH-Urteils zum Versandhandel vom vergangenen Oktober bearbeiten. Aussitzen funktioniert da nicht. Sonst findet Gesundheitspolitik zukünftig vor allem in Brüssel statt. Das wissen alle, die mit am Tisch sitzen, wenn der Koalitionsausschuss der Bundesregierung über die letzten Gesetzgebungsfragen in dieser Legislaturperiode und damit auch über den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zum Versandverbot brütet.“

Schmidt erinnert daran, dass in 21 von 28 EU-Mitgliedstaaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten nicht erlaubt ist. „Dieser klugen Mehrheit kann sich auch die große Koalition in Berlin anschließen. Finanzielle Nachteile können Deutschland daraus nicht erwachsen. Angst vor Staatshaftung braucht in diesem Kontext niemand zu haben.“

Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am 19. Oktober 2016 die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel als nicht verbindlich für ausländische Anbieter einstuft. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium im Dezember einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgelegt, den die SPD bis dato nicht mitträgt.

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