Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS): Verordnung tritt morgen in Kraft
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (engl. European Health Data Space, EHDS) wird ab morgen (26. März 2025) Wirklichkeit. Der sichere Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU sollen durch das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/327 ermöglicht werden. Offiziell in Kraft tritt die Verordnung morgen, ihre Vorgaben gelten jedoch erst ab 26. März 2027. In den EU-Mitgliedsstaaten hat man nun zwei Jahre Zeit, um die Inhalte der EHDS-Verordnung umzusetzen.
Die ABDA hatte das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 in Zusammenarbeit mit dem Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union (ZAEU, engl. PGEU) und dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) intensiv begleitet. Auch angesichts paralleler Gesetzgebung in Deutschland ist es gelungen, Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zu erzielen - und Einschränkungen des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes weitgehend zu vermeiden.
Allerdings wird die ABDA bei der Konkretisierung des EHDS durch weitere Rechtsakte sowie bei der praktischen Umsetzung auch weiterhin darauf achten, dass die vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen Grundsätze vollumfänglich eingehalten werden. Zu den Inhalten der Verordnung zählt beispielsweise, elektronische Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format zu bringen. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) haben die Anbindung an den EHDS bereits berücksichtigt.