Gendern auf Beipackzettel: ABDA macht Vorschlag
Der Hinweis "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" soll bald Geschichte sein. Das Bundesministerium für Gesundheit meint, dass Formulierung aus dem Heilmittelgesetz "gleichstellungspolitischen Aspekten" nicht mehr Rechnung trägt. Aus dem Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geht hervor, dass der Text folgendermaßen gegendert werden soll: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke."
Die ABDA ist auch dazu um eine Stellungnahme (27.02.) gebeten worden. Man erkenne das Anliegen des Gesetzgebers an, den Pflichthinweis nach § 4 Absatz 3 Satz 1 HWG "gendergerecht" zu formulieren, heißt es. "Die Formulierung im Referentenentwurf halten wir allerdings für änderungsbedürftig", so die ABDA. Erforderlich sei es nicht, dass zu Risiken und Nebenwirkungen eine beliebige Person in der Apotheke angesprochen werde. Entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde. "Dies deckt sich mit den apothekenrechtlichen Vorgaben, die die Abgabeberatung zur Arzneimitteln grundsätzlich Apothekern oder Apothekerinnen der Apotheke zuweist und nur nach ausdrücklicher Festlegung durch den Apothekenleiter auch von anderen Angehörigen des pharmazeutischen Personals erbracht werden darf (vgl. § 20 Absatz 1 Satz 2 ApBetrO)", heißt es in der Stellungnahme zum ALBVVG von der ABDA.
Man schlage deshalb vor, den Pflichthinweis wie folgt zu fassen: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“