Grippeschutzimpfungen: DAV gibt Leitfaden zur Abrechnung heraus
Mit einem Leitfaden zur Abrechnung von Grippeschutzimpfungen unterstützt der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Apotheken bei der Umsetzung dieser neuen Regelleistung. Mithilfe konkreter Handlungsempfehlungen und eines Bedruckungsbeispiels für den Sonderbeleg soll die Vergütung der Leistung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglichst genau und einfach abgerechnet werden. Basis ist der „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Die DAV-Mitgliederversammlung hatte den Vertrag am 11. Oktober 2022 einstimmig beschlossen, aber die schriftliche Bestätigung des GKV-Spitzenverband stand noch aus - und einige abrechnungstechnische Details mussten mit allen Beteiligten noch abgestimmt werden. Vertrag und Leitfaden stehen allen Verbandsmitgliedern beim jeweiligen Landesapothekerverband zur Verfügung.