Hilfstaxe: Aktuelle Entwicklung
In den Gesprächen über die Neuordnung der Hilfstaxe ist eine Zwischenlösung gefunden worden. Nach Angaben des DAV hat man sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine befristete Fortgeltung der in den Anlagen 1 und 2 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung), der sogenannten Hilfstaxe, niedergelegten Preise für Stoffe und Gefäße bis zu einem einvernehmlichen Beschluss über entsprechende Aktualisierungen und Ergänzungen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2018 geeinigt. Der DAV hatte die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe mit Wirkung zum 30.09.2018 gekündigt. Die Überarbeitung der Anlagen 1 und 2 durch die unmittelbar im Anschluss an die Kündigung erstmals und in der Folge bereits mehrfach zusammengetretene Technische Kommission der Hilfstaxe, die aus je fünf Vertretern beider Vertragspartner besteht, dauert jedoch noch an.