Hubmann: Lieferengpassgesetz löst Probleme nur bedingt
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag (7. Juli 2023) das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in zweiter Beratung besprochen und darauf verzichtet, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen. Somit kann das Gesetz nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die meisten Passagen des ALBVVG werden einen Tag nach Verkündung in Kraft treten, andere Aspekte zu späteren Zeitpunkten. Für die Apotheken enthält dieses Lieferengpassgesetz einige wichtige Neuregelungen: Beispielsweise werden die während der Coronavirus-Pandemie eingeführten Freiheiten beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln verstetigt. In bestimmten Fallkonstellationen werden auch Nullretaxationen durch die Krankenkassen erschwert, und das überkomplexe Präqualifizierungsverfahren wird für die Apotheken gestrichen.
"Wir begrüßen, dass der Bundesrat den Weg freimacht für einige bürokratische Entlastungen in den Apotheken, um die Lieferengpässe auch in Zukunft möglichst unkompliziert für die Patientinnen und Patienten managen zu können“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Apotheken bekommen nun dauerhaft einige Freiheiten, um vorrätige gegen nicht lieferbare Medikamente auszutauschen. Die Krankenkassen werden begrenzt bei ihren Versuchen, selbst bei kleinsten Abrechnungsfehlern weder Medikament noch Honorar zu bezahlen. Und es ist auch gut, dass das unnötige Präqualifizierungsverfahren bei Hilfsmitteln nun für Apotheken gestrichen wird."
Hubmann weiter: "Leider geht der Gesetzgeber zwar in die richtige Richtung, aber nur den halben Weg. Wir hätten uns den kompletten Wegfall von Rechnungskürzungen bei Lieferengpässen gewünscht – und auch, dass wir frei zwischen verschiedenen Darreichungsformen austauschen dürfen. Was die Politik mit diesem Gesetz leider gar nicht in den Fokus genommen hat, ist, die Apotheken auch finanziell für die Zukunft zu stärken – durch eine Dynamisierung und Erhöhung ihres seit zehn Jahren eingefrorenen Honorars von 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel. Es muss sich für junge Apothekerinnen und Apotheker auch in den nächsten Jahren lohnen, eine eigene Apotheke zu übernehmen oder zu gründen und selbige mehrere Jahrzehnte lang zu betreiben."