Hubmann wiedergewählt
Dr. Hans-Peter Hubmann bleibt Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes. Er wurde gestern von der Mitgliederversammlung in München für weitere vier Jahre ins Amt gewählt. Hubmann steht dem BAV seit 2008 vor. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Josef Kammermeier und Maximilian Lernbecher gewählt. Dem Vorstand gehören als Beisitzer für die kommende Amtsperiode außerdem Barbara Absolon, Susanne Fleischmann, Dr. Friedrich Grasberger und Dr. Peter Sandmann an. In seiner Rede ging Hubmann auf die aktuellen Diskussionen um das Gesetz zur Stärkung der Apotheken vor Ort (VOASG) ein. Oberste Priorität habe die Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Vier Jahre ist das Urteil des EUGH nun her, wonach sich Arzneimittelversender mit Sitz im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. „Das Rumgeeiere mit diesem Urteil muss nun ein Ende haben!“, sagte Hans-Peter Hubmann. Die Preisbindung soll laut VOASG im GKV-Bereich wiederhergestellt werden, wenn Patienten Arzneimittel aus dem Ausland beziehen. Das sei ein erster richtiger Schritt. Erforderlich sei das aber auch bei Privatversicherten und Selbstzahlern. Nur so ließen sich Wettbewerbsverzerrungen und das Unterlaufen der gesundheitspolitischen Ziele im gesamten verschreibungspflichtigen Bereich der Arzneimittelversorgung verhindern. Der einheitliche Abgabepreis habe eine wichtige Schutzfunktion. Er trage dem besonderen Charakter der „Ware Arzneimittel“ Rechnung. Und er schütze Patienten vor einer unsachgemäßen Beeinflussung und Überforderung beim Bezug der Arzneimittel, so Hubmann. Der BAV-Chef erinnerte daran, dass die Arzneimittelversorgung in Bayern durch rund 3.000 inhabergeführte Apotheken mit über 20.000 hochqualifizierten Beschäftigten sichergestellt werde. Flächendeckend, wohnortnah und persönlich. „Um jedoch sinkenden Apothekenzahlen und zunehmenden Nachwuchssorgen entgegen zu wirken, braucht es jetzt ordnungspolitische Planungssicherheit, pharmazeutische Perspektiven und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Deshalb muss das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz zügig angepasst und verabschiedet werden!“, so Hubmann.