Internetplattformen: Scharpf kommentiert BGH-Urteil

Wirtschaftswoche, Tagesspiegel, Spiegel, Stern und Heise – das sind nur einige von vielen Medien, die in ihren Online-Ausgaben seit gestern (27. März 2025) Franziska Scharpf zitieren. Die Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK) hatte auf das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Datenschutz beim Verkauf von Medikamenten über Internetplattformen reagiert - und damit eine hohe Medienresonanz erzielen können.

Scharpf sagte der Nachrichtenagentur dpa (Deutsche Presse Agentur) nach der Urteilsverkündung: "Was in der Apotheke vor Ort selbstverständlich ist, wird im Online-Geschäft offenbar zuweilen infrage gestellt". Sie fügte hinzu: "Eine gute Arzneimittelversorgung basiert auf Vertrauen - dieses entsteht durch persönliche Beratung ebenso wie durch konsequenten Datenschutz."

Im Text der dpa-Meldung heißt es, dass der Versandhandel für die Branche eine relevante Rolle beim Geschäft mit apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln spiele. Im Text werden dazu Zahlen der ABDA erwähnt, wonach der Absatz und Umsatz von OTC seit 2020 – dem ersten Corona-Jahr – rund ein Fünftel ausmache. In den Jahren sei er schrittweise gestiegen.

Der BGH hatte gestern (27. März 2025) entschieden, dass Apotheken beim Verkauf von Medikamenten über Internetplattformen eine ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden zur Erhebung und Verarbeitung der Daten einholen müssen. Nach Ansicht des Gerichts in Karlsruhe verstoßen sie ansonsten gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

zurück zur Übersicht

Zusatzinformationen