Jubiläum: Vier Jahre securPharm
Heute feiert das EU-weite System zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen in der Lieferkette sein vierjähriges Jubiläum und damit auch das securPharm-System. Seit dem 9. Februar 2019 müssen in den meisten europäischen Mitgliedstaaten nahezu alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel zwei Sicherheitsmerkmale tragen: einen Erstöffnungsschutz sowie ein individuelles Erkennungsmerkmal. Beide Sicherheitsmerkmale werden in den Apotheken kontrolliert. Der Erstöffnungsschutz, oftmals in Form einer Perforation oder Klebelasche, lässt sich mithilfe einer Sichtprüfung überprüfen. Das individuelle Erkennungsmerkmal besteht aus vier Datenelementen, die in Klarschrift und in Form eines DataMatrix Codes, ähnlich zu einem QR-Code, auf der Packung aufgebracht sind. Das Erkennungsmerkmal wird mithilfe eines Scanners gegenüber einer Datenbank überprüft. Die Umsetzung des Fälschungsschutzsystems auf nationaler und europäischer Ebene ist ein anspruchsvolles und auch herausforderndes Projekt, das die Zusammenarbeit vieler Akteure erfordert. Dennoch lohnen sich die Mühen, denn jeder einzelne Systemnutzer trägt dazu bei, dass Arzneimittel in der legalen Vertriebskette jederzeit sicher sind und die Patienten darauf vertrauen können. Der deutsche Beitrag zum EU-weiten System gegen Arzneimittelfälschungen ist securPharm. Die zugehörige deutsche Organisation securPharm e.V. existiert bereits seit dem 16. März 2012. In diesem Video wird das securPharm-System erklärt.