Krankenkassen erstatten manche rezeptfreien Arzneimittel – vor allem für Schwangere
Von den 109 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten 76 ihren Versicherten freiwillig bestimmte rezeptfreie Arzneimittel. Davon profitieren vor allem Schwangere, die bei 41 Krankenkassen ihre Arzneimittel mit Eisen, Magnesium, Folsäure oder Jodid unter bestimmten Bedingungen als Satzungsleistung erstattet bekommen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf Basis einer aktuellen Auswertung hin. Während rezeptpflichtige Arzneimittel normalerweise per Sachleistungsprinzip von den Krankenkassen erstattet werden, müssen die Versicherten rezeptfreie Medikamente üblicherweise privat bezahlen. Ausnahmen gibt es vor allem für Minderjährige.
„Mit ihren freiwilligen Satzungsleistungen wollen sich die Krankenkassen im Wettbewerb gegeneinander profilieren“, sagt DAV-Selbstmedikationsbeauftragter Stefan Fink: „Im Bereich der Selbstmedikation können sich daraus sinnvolle Angebote für einzelne Patientengruppen ergeben. Die Apotheker beraten die Patienten zu diesen Arzneimitteltherapien und Alternativen dazu. Rezeptfreie Arzneimittel sind genauso wirksam wie rezeptpflichtige, und der Schutz vor Fehlgebrauch oder gar Missbrauch hat oberste Priorität.“
Apotheker Stefan Fink rät allerdings dringend dazu, im Vorhinein die genauen Erstattungsbedingungen der eigenen Krankenkasse zu prüfen: „Meist definiert die Kasse die Art der erstattungsfähigen Medikamente, setzt eine Höchstgrenze in Euro pro Jahr und fordert eine ärztliche Empfehlung in Form eines Grünen Rezepts. Zusammen mit der Quittung aus der Apotheke sollte der Patient das Grüne Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen und die Erstattung beantragen.“
Eine Liste mit erstattungsfähigen rezeptfreien Arzneimitteln von Krankenkassen ist abrufbar unter www.aponet.de/service/diese-kassen-erstatten-rezeptfreie-arzneimittel.html
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