Länder widersprechen Lauterbachs Apotheken-Plänen

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer lehnen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Apothekenreform vehement ab. Auf der Gesundheitsministerkonferenz in Travemünde (13./14. Juni 2024) forderten sie eine Umsetzung des GMK-Beschlusses (5./6. Juli 2023) zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken. Das Bundesgesundheitsministerium hatte am gestrigen Mittwoch einen ersten Entwurf für das Vorhaben über die Medien präsentiert. Die Bundesländer wollen insbesondere keine Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker zulassen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Länder nehmen in einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss Bezug auf eine Erklärung der der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder vom 6. November 2023 und bitten die Bundesregierung die inhabergeführte Apotheke dauerhaft zu erhalten. Sie lehnen Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht ab. "Die persönliche, fachkundige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker trägt wesentlich zur Therapietreue, zur Anwendungssicherheit und damit zum Therapieerfolg bei. Sie leistet einen wertvollen Beitrag bei der angespannten Arzneimittelversorgungslage", heißt es in dem Abschlussdokument.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister meinen, dass die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung nicht dazu beitragen werden, die inhabergeführte Apotheke vor Ort zu stärken. "Aus Sicht der Länder sind die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform jedoch erkennbar unzureichend evaluiert, um die Lage der Apotheken nachhaltig zu verbessern und eine zuverlässige und niederschwellige Versorgung zu gewährleisten" Man bitte die Bundesregierung daher schnellstmöglich die "erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen", um noch vorhandene Apotheken in ihren Strukturen zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren und "Eingriffe mit massiven negativen Auswirkungen auf das Apothekennetz" zu verhindern.

Auch zum BGH-Urteil zu Großhandels-Skonti haben die Ministerinnen und Minister eine klare Meinung: "Insbesondere voraussichtlich zu erwartende erhebliche finanzielle Einbußen durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (08. Februar 2024) erfordern eine rasche Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen, um ein Apothekensterben zu verhindern und die Arzneimittelversorgung weiter sicherzustellen", heißt es in einem Beschluss. Das BMG hingegen will die Großhandels-Skonti erst mit der geplanten Apothekenreform verabschieden. Die ABDA fordert eine viel schnellere Umsetzung, beispielsweise über das Medizinforschungsgesetz oder die Arzneimittelpreisverordnung.

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz erklärte in einer eigenen Presseinformation (13. Juni 2024), dass die inhabergeführte Apotheke nicht zerschlagen werden dürfe. Wörtlich: "Filialen ohne apothekerliche Aufsicht lehnen wir ab." Mit Blick auf die Apotheken betonte sie, die "persönliche fachkundige und wohnortnahe Medikationsberatung" sei ein "elementarer Bestandteil unser gesundheitlichen Daseinsfürsorge". Dabei sei die Apotheke viel mehr als nur eine Ausgabestelle für Medikamente.  "Apotheken sind Teil der Gesundheitsversorgung der Menschen, sie gehören in die intersektorale Betrachtung einer adäquaten und zukunftsfesten Versorgung. Durch die Beratung und das Angebot der Selbstmedikation werden die niedergelassenen Arztpraxen und das Gesundheitswesen in der Gänze erheblich entlastet. Nirgends sonst erfolgt eine approbierte Gesundheitsberatung so  niedrigschwellig." Auch der Bund habe hier seine Unterstützung zugesichert. Den Antrag, der letztlich ein Antrag aller Länder geworden sei, nannte sie "ein klares Signal für unsere freiberuflichen, mittelständischen Apotheken". Das sei ein hervorragendes Ergebnis.



zurück zur Übersicht