Lauterbach schließt dauerhaftes, ärztliches Dispensierrecht aus
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einer Ausweitung des ärztlichen Dispensierrechts eine Absage erteilt. In einem Gespräch mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, BAK-Präsident Thomas Benkert und Hans-Peter Hubmann, dem kommissarischen Vorsitzenden des DAV, sicherte Lauterbach zu, dass es keine weiteren Dispensierideen geben werde.
Vor Ostern ist die SARS-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung ausgelaufen. In ihr enthalten war eine Regelung, nach der Ärzte für das Dispensieren des Covid-19-Therapeutikums Paxlovid eine Vergütung abrechnen dürfen. Das Dispensierrecht als solches bleibt aber bis zum Jahresende erhalten. Denn: Das Covid-19-Medikament Paxlovid darf gemäß einer Allgemeinverfügung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit Mitte August 2022 direkt von einem Arzt an den Patienten abgegeben werden. Und diese Verfügung, in der die Bevorratungs- und Abgabemöglichkeit der Ärzte geregelt ist, gilt noch bis Ende Dezember 2023 und läuft dann automatisch aus.
In einem Gespräch mit der ABDA-Spitze hat Minister Lauterbach nun aber zugesichert, dass es keine weiteren Ausflüge ins ärztliche Dispensierrecht mehr geben werde. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening begrüßte diese klare Ansage: "Das Dispensieren von Paxlovid gehört nicht in ärztliche Hand. Dass es dafür nun keine Vergütung mehr gibt, ist nur folgerichtig. Der Minister will die Möglichkeit des Dispensierens von Paxlovid aus Sicherheitsgründen noch bis Ende des Jahres beibehalten. Weiteren Dispensierideen für die Ärzteschaft erteilte der Minister in unserem Gespräch mit ihm am vergangenen Freitag zurecht eine klare und deutliche Absage. Lauterbach machte deutlich, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland in die Hände der Apothekerinnen und Apotheker gehöre. Sie sind die Expertinnen und Experten rund um die Arzneimittel, Ihnen obliegt diese hoheitliche Aufgabe. Der Minister will daran richtigerweise unbedingt festhalten."