Lieferengpässe: Austauschregeln endlich offiziell bis 31. Juli 2023 verlängert
Das Warten auf das UPD-Gesetz hat ein Ende. Das UPD-Gesetz ist von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Morgen tritt es in Kraft. Die Austauschregeln sind damit endlich offiziell bis 31. Juli 2023 verlängert worden.
Damit endet eine wochenlange Hängepartie für die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland. Das UPD-Gesetz war bereits am 16. März 2023 vom Bundestag beschlossen und am 31. März 2023 vom Bundesrat gebilligt worden. Wider Erwarten wurde das Gesetz dann aber aufgrund von Verzögerungen bei der Ausfertigung durch das Bundespräsidialamt nicht mehr vor Ostern veröffentlicht, so dass es mit dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu einer überraschenden Rechtsunsicherheit kam.
Die ABDA hat sich in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen intensiv darum bemüht, eine "Friedenspflicht“ mit Retaxationsverzicht für die Fälle zu erreichen, in denen Apotheken während dieser kurzen Zeit gemäß der Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dieses Anliegen gegenüber dem GKV-Spitzenverband einschränkungslos unterstützt. Die ABDA erwartet, dass sich die Krankenkassen auch entsprechend verhalten.
Die genannten Vorschriften werden am 1. August 2023 wieder außer Kraft treten. Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG) etabliert werden. Die ABDA begleitet dieses Prozess durch persönliche Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Eskalationsmaßnahmen in der politischen Kommunikation.