Neuberufung

Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht sind neu berufen worden. Die Ernennungsschreiben an die ausgewählten Experten wurden vom Bundesgesundheitsministerium verschickt. Für die Apotheker ist Prof. Dr. Martin Schulz wieder in dem Gremium mit dabei. Schulz ist Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und zugleich auch Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der ABDA. Als sein Stellvertreter wurde Dr. André Said in den Ausschuss berufen. Das Gremium beschließt Empfehlungen zu Anträgen auf Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel. In der Regel sind dies pharmazeutische Firmen oder Behörden, es kann sich dabei aber auch um Ärzte oder Privatpersonen handeln. Der Ausschuss besteht aus über 20 Mitgliedern, von denen etwas mehr als die Hälfte stimmberechtigt ist.  Die Mitglieder werden durch das Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Zeitraum von jeweils fünf Jahren berufen. Sie nehmen die Aufgabe ehrenamtlich wahr. Die Sitzungen des Ausschusses finden unter Vorsitz des Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Prof. Dr. Karl Broich, statt und sind nicht öffentlich.
 

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