Neue EU-Regeln für digitale Zertifikate: Genesene mit Auffrischungsimpfung können Status leichter nachweisen

Eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) erleichtert es allen Genesenen mit anschließender Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung, ihren Impfstatus leichter nachzuweisen, um Restaurants, Kinos oder Sportstätten zu besuchen. Bisher wurde ihre Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, so dass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um deutlich zu machen, warum sie keine Boosterung als „3 von 3“ bekommen haben. Ab sofort können die Apotheken auch Zertifikate für Auffrischungsimpfungen bei Genesenen ausstellen, die nunmehr mit der Angabe „2 von 1“ das vollständige Boostern dokumentieren. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie rund 10 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, davon sind 8 Millionen genesen.

„Die Apotheken haben die neuen EU-Regeln fristgemäß umgesetzt und erleichtern es damit vielen Genesenen, ihren Impfstatus im Alltag leichter nachzuweisen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Diese sind für Patientinnen und Patienten mitunter schwer nachzuvollziehen. Wir bitten um Verständnis, aber das liegt nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. Auch auf das Auslesen und Anzeigen der hochgeladenen Impf- und Genesenenzertifikate in der Corona-Warn-App oder Cov-Pass-App haben die Apotheken keinen Einfluss. Grundsätzlich empfehlen wir deshalb immer, alte Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder diese als Papierausdruck bei sich zu führen, um bei Bedarf den eigenen Status dokumentieren zu können.“ Seit Juni 2021 haben die Apotheken mehr als 80 Millionen Impfzertifikate und über 3 Millionen Zertifikate für Genesene ausgestellt – das sind etwa 40 Prozent aller Zertifikate in Deutschland.

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