NNF: Neues TI-Nachweisverfahren online
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (NNF) hat in seinem Portal ein neues Antragsformular live geschaltet. Öffentliche Apotheken können dort in wenigen Minuten ihre Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI), Anwendungen und Dienste per Selbsterklärung nachweisen und so ihre zukünftigen Ansprüche auf Refinanzierung sichern, teilte der NNF am 22. August 2023 auf seiner Homepage mit.
Dort heißt es wortwörtlich: "Das BMG hat am 27. Juni 2023 in einer neuen Regelung festgesetzt, wie das alte System der TI-Refinanzierung ab dem 1. Juli 2023 durch ein neues System abgelöst werden soll. Das bisherige System bestand aus Einmalzahlungen und monatlichen Betriebskostenpauschalen; im neuen System erhalten Apotheken als Kompensation für die wegfallenden Einmalzahlungen höhere monatliche TI-Pauschalen."
Nach Angaben des NNF sind für die Höhe der neuen TI-Pauschalen zwei Kriterien entscheidend: Die Anzahl der in der Apotheke umgesetzten GKVRx-Packungen (wird automatisch vom NNF berechnet) und die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste. Um die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste nachzuweisen, reicht eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF. Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes.