NFF erlässt "Nachzügler"-Bescheide
Der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes fordert in diesen Tagen von den Vor-Ort-Apotheken zunächst zurückgestellte Zahlungen des Fixzuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen aus der zweiten Dezemberhälfte 2021 ein. Eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung hat die Apotheken ab dem 15. Dezember 2021 verpflichtet, einen um 20 Cent erhöhten Fixzuschlag an den Nacht- und Notdienstfonds abzuführen, um damit pharmazeutische Dienstleistungen zu finanzieren. Aus technischen Gründen konnte der Fixzuschlag nicht mit dem regulären Verpflichtungsbescheid im Februar 2022 an den NNF abgeführt werden. Um die Packungsmengen der zweiten Monatshälfte Dezember 2021 vollständig zu erfassen, waren die Apotheken aufgerufen, einen entsprechenden Sonderbeleg an ihr Apothekenrechenzentrum zu senden. Für 11.620 Apotheken hat der NNF in der vergangenen Woche einen "Nachzügler"-Bescheid über 196.527 Rx-Packungen erlassen und auf diesem Weg 41.270,67 EUR für die Förderung der Notdienste eingefordert. Alle 18.520 Apotheken, die im Dezember 2021 Packungsmeldungen an den NNF übermittelt haben, erhalten in dieser Woche einen Bescheid für die zweite Dezemberhälfte 2021. Die 20-Cent-Zuschläge in Höhe von insgesamt 5.671.920,00 EUR werden dem Treuhandvermögen pharmazeutischer Dienstleistungen zugeordnet.