Notdienstpauschale: Erhöhter Festzuschuss macht sich bemerkbar
Für das erste Quartal dieses Jahres gibt es deutlich mehr Geld für Apotheken, die Nacht- und Notdienst geleistet haben, weil sich der erhöhte Festzuschuss bemerkbar macht. Der Geschäftsführende Vorstand des DAV hat beschlossen, dass die Apotheken pro geleistetem Vollnotdienst einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 411,53 Euro bekommen. Im Vergleich zum Vorquartal kommen zusätzlich 118,72 Euro zum pauschalen Zuschuss von damals 292,81 Euro hinzu. Das entspricht einem Plus von 40,55 Prozent. Die Erhöhung des Zuschusses für den Nacht- und Notdienst wurde in der „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ geregelt. Darin wurde festgesetzt, dass sich der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel ab 2020 von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei den dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmittel) erhöhte sich der Zuschlag auf 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe. Nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds hat sich außerdem der „Pandemie-Effekt“ während der Corona-Krise bemerkbar gemacht. Im März hätten die Apotheken deutlich mehr Packungen abgegeben, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Von Januar bis März wurden insgesamt 99.899 Vollnotdienste von 18.927 Apotheken geleistet.