Overwiening kritisiert GKV-FinStG
Den Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) kritisiert die ABDA-Präsidentin scharf. In einem Noventi-Newsletter für Multiplikatoren fasst sie unter der Überschrift „Am falschen Ende gespart!“ wesentliche Argumente zusammen.
Am falschen Ende gespart!
In der Hochphase der Pandemie waren die Apotheken noch gut genug, jeden Karren aus dem Dreck zu ziehen. Wo immer es Engpässe gab oder neue Aufgaben, die in Windeseile erledigt werden mussten, waren sie am Start: Beim Testen, in der Impfstofflogistik, beim Ausstellen digitaler Zertifikate, beim Bewerten neuer antiviraler Arzneistoffe oder beim Impfen gegen Covid-19 selbst. Der Dank der Politik dafür fällt allerdings ernüchternd aus. Denn das nun im Entwurf vorgelegte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist ein Schlag ins Gesicht des Berufsstandes. Mit dem Rasenmäher soll die Vergütung der Apotheken in den Jahren 2023 und 2024 um insgesamt 240 Millionen Euro netto gekürzt werden.
Die Maßnahme ist nicht nur phantasielos, sondern setzt auch ausgerechnet an einem Punkt an, an dem es nichts mehr zu sparen gibt. Laut Arzneimittelpreisverordnung erhält die Apotheke pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel 8,35 Euro als Fixbetrag. Dieser Betrag ist letztmalig zum 1. Januar 2013 (!) nach 9 Jahren um 3,1 Prozent angepasst worden – was schon damals unter der kumulierten Inflationsrate lag. Im Gegensatz zu anderen Versorgungsbereichen gab es für die Apotheken seit 2013 keine Anpassung der Vergütung in Anlehnung an die allgemeine Entwicklung des Preisniveaus oder der Lohnsumme. Von den 8,35 Euro muss die Apotheke schon heute den Krankenkassen einen gesetzlichen Abschlag von 1,77 Euro gewähren. Und dieser Abschlag soll nun auch noch auf 2,00 Euro erhöht werden.
Mit der vielbeschworenen Hebung von Effizienzreserven im System hat eine solche Maßnahme rein gar nichts zu tun. Das Arzneimittelversorgungssystem durch die 18.000 Apotheken vor Ort arbeitet hoch effizient, sein Anteil an den Ausgaben der GKV ist seit Jahren rückläufig und liegt bei nur noch 1,9 Prozent. Zum Vergleich: Die Verwaltungsausgaben der GKV lagen 2021 bei 4,1 Prozent, also mehr als doppelt so hoch.
Die Kürzungspläne der Regierung muten wie ein Taschenspielertrick an: Während auf der einen Seite endlich 150 Mio. Euro jährlich für die überfällige Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, von denen den Apotheken nur ein kleiner Anteil als Ertrag verbleibt, sammelt die Politik auf der anderen Seite jährlich fast die gleiche Summe direkt wieder per Honorarkürzung ein. Dieses Vorgehen steht im krassen Gegensatz zu dem im Koalitionsvertrag beschworenen Vorhaben, die Apotheken vor Ort zu stärken und die pharmazeutischen Dienstleistungen auszubauen.
Die Apotheken leisten durch die eingefrorene Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneimittel längst unfreiwillig einen erheblichen Solidarbeitrag für das System. Gleichzeitig galoppiert die Inflation und steigen die Gehälter der Angestellten in den Apotheken. Wenn hier die Schraube weiter angezogen wird, besteht die Gefahr, dass immer mehr Apotheken aufgeben. Damit gerät die flächendeckende Versorgung stark unter Druck. Das können wir nicht zulassen.