Pharmazeutische Dienstleistungen: DAV will Schiedsstelle anrufen
Zu den Verhandlungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über Pharmazeutische Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5e SGB V erklärt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: „Wir haben heute in einem Spitzengespräch noch einmal versucht, zu einer Einigung über die pharmazeutischen Dienstleistungen zu kommen. Leider war eine Verhandlungslösung nicht möglich. Der Deutsche Apothekerverband wird deswegen jetzt schnellstmöglich die unabhängige Schiedsstelle anrufen. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass wenigstens die drei größten Problemkreise angegangen werden und einer breiten Patientenklientel zur Verfügung stehen müssen: die Bekämpfung von Risiken der Polymedikation, die Verbesserung mangelhafter Therapietreue und die Intensivierung der Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten.“
Zum Hintergrund: Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das im Herbst 2020 verabschiedet wurde, sieht vor, dass ab 2022 jährlich etwa 150 Mio. Euro für pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zur besseren Versorgung gesetzlich und privat krankenversicherter Patienten zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung bezahlen die Kassen für jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung einen Aufschlag von 20 Cent.