Präqualifizierung: Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Befreiung von Apotheken von der Präqualifizierung für "apothekenübliche Hilfsmittel" nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde inzwischen der Beschwerdeführerin – einem Norddeutschen Sanitätshaus - zugestellt (Az.:1 BvR 839/24) und ist unanfechtbar.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, sagte zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem ABDA-Newsroom: "Diese Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie die wichtige Rolle der Apotheken in der Versorgung der Menschen mit Hilfsmitteln unterstreicht. Die Befreiung von der Präqualifizierung ermöglicht es den Apotheken, flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. Dies stärkt die wohnortnahe Versorgung und stellt sicher, dass wichtige Hilfsmittel ohne zusätzliche bürokratische Hürden verfügbar sind.“
Das im Juli 2023 beschlossene "Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz" (ALBVVG) befreit die Offizinen von der Präqualifizierungspflicht bei apothekenüblichen Hilfsmitteln. Da sich der DAV und der GKV-Spitzenverband einigen mussten, was unter "apothekenüblich" zu verstehen ist, war die Präqualifizierungspflicht erst zum 1. April 2024 weggefallen.