Punktefortbildung: Empfehlungen überarbeitet
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat auf ihrer Mitgliederversammlung (27. November) überarbeitete Empfehlungen für die sog. Punktefortbildung verabschiedet. Die entscheidenden Neuerungen sind:
- Präzisierung der Definition der Fortbildung
- Neuklassifizierung der Fortbildungsarten und Zusammenlegung zu vier Fortbildungskategorien
- Unterteilung der Richtlinienempfehlung in Abschnitte zur leichteren Orientierung für
- die Berufsangehörigen (Erwerb des Fortbildungszertifikats) und
- die Fortbildungsanbieter*innen (Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen)
- Streichung des Erfordernisses des Nachweises von Fortbildungspunkten aus mindestens zwei Kategorien
- Verzicht auf die Festlegung der maximalen Zahl an Fortbildungspunkten pro Tag (Beibehaltung der Empfehlung für den Umfang und die zeitliche Aufteilung)
- Erweiterung der Möglichkeit zur Kontrolle der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zum eigenständigen Lernen
- Berücksichtigung von Aufbau- und Zusatzstudiengängen
- Konkretisierung des Themenspektrums für Fortbildungsmaßnahmen
Die Empfehlungen der BAK für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats und für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen dienen als Vorlage für die Apothekerkammern. Damit die Regelungen Gültigkeit erlangen, müssen sie in die kammereigenen Regelwerke integriert werden. Die Dokumente sind auf der ABDA-Homepage zu finden.