Richtlinie zur PTA-Ausbildung verabschiedet
In dieser Woche hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer die Richtlinie zur Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung auf Grundlage des PTA-Reformgesetzes verabschiedet, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. In der Richtlinie wird die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) geregelt. Die Richtlinie der BAK besteht aus einem allgemeinen Teil und vier Anlagen:
Anlage 1: Zuweisung von Ausbildungsinhalten zu den Lerngebieten nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV)
Anlage 2: Musterausbildungsplan als Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung
Anlage 3: 19 Arbeitsbögen, die die Möglichkeit bieten, sich vertiefend mit den verschiedenen Ausbildungsinhalten zu beschäftigen
Anlage 4: zwei Evaluationsbögen – für Praxisanleiter*innen und PTA-Auszubildende
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Die Mitgliederversammlung der BAK empfiehlt, die Richtlinie bereits im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Apotheke für die PTA-Auszubildenden zu nutzen, die die Ausbildung nach dem alten bis 1. Januar 2023 gültigen Recht begonnen haben. Die "PTA-Richtlinie“ steht auf unserer ADBA-Homepage zum Download zur Verfügung. Die "Pharmazeutische Zeitung" hat bereits am 11.05.2022 ausführlich über die neue Richtlinie berichtet. Infos über das PTA-Berufsbild gibt es hier.