Roll-out der Patientenakte: FAQ für Apothekenteams aktualisiert
Pünktlich zum Start des bundesweiten Roll-outs der elektronische Patientenakte (ePA) veröffentlicht die ABDA ein aktualisiertes FAQ für alle Apothekenteams, um ihnen den technischen, rechtlichen und organisatorischen Umgang mit der ePA zu erleichtern. Am morgigen 29. April 2025 beginnt die so genannte Hochlaufphase für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter auch die 17.000 Apotheken. Ab dem 1. Oktober 2025 soll die ePA dann verpflichtend in der ganzen Republik im Einsatz sein.
Im aktualisierten ABDA-FAQ werden zum Beispiel verschiedene Fragen über die elektronische Medikationsliste (eML) beantwortet. Dazu zählt, dass alle Arzneimittel eines Versicherten, die auf E-Rezept verordnet und abgegeben wurden, automatisch durch den E-Rezept-Fachdienst in die eML eingestellt werden. Erläutert wird ebenfalls, ab wann es möglich sein wird, Änderungen an der eML vorzunehmen oder wie Apothekenteams die eML im Austausch mit Arztpraxen nutzen können.
Erst kürzlich hatte sich DAV-Vorstandsmitglied Dr. Jan-Niklas Francke dazu geäußert: "Die freiwillige Roll-out-Phase bis in den Herbst ist zu begrüßen, da so die Akzeptanz unter den ePA-Nutzern und die Qualität gesichert werden kann. In der Hochlaufphase muss vor allem die Interaktion der Praxen, Apotheken und Krankenhäuser untereinander verstärkt werden." Zudem sagte er: "Erst in späteren Ausbaustufen der ePA im Laufe des kommenden Jahres werden Apotheken auf den elektronischen Medikationsplan (eMP) zugreifen und ihn auch aktiv befüllen können. Der eMP in der ePA kann ein echter Game Changer sein, der die Arbeit in Apotheken verändert und die Versorgung der Patienten verbessert."