Schnelltests: Apotheken sollten sich an die Corona-Warn-App anschließen
Testende Apotheken sollten sich so schnell wie möglich an die Corona-Warn-App (CWA) anschließen, wenn sie es noch nicht getan haben. Nach dem 1. August 2021 gibt es dann nur noch eine Vergütung für die Bürgertests, wenn Teststellen die Testergebnisse an die CWA weiterleiten können. Nach Angaben der ABDA können zusätzlich zum zentralen Corona-Warn-App-Schnelltestportal ggf. auch andere technische Wege zur Verfügung stehen (Softwareschnittstelle, Landesportale), die von Apotheken genutzt werden können. Für die kostenfreie Nutzung des Corona-Warn-App-Schnelltestportals muss die Apotheke vorab eine Registrierungsanfrage an T-Systems senden. Der Prozess der Anbindung benötigt mehrere Tage. Nach Angaben des BMG ist in der Kürze der verbleibenden Zeit eine vollständige Anbindung bis zum 1. August 2021 nicht mehr möglich. Jedoch sollen die Bürgertestungen nach § 4a TestV auch ohne vollständig abgeschlossene Anbindung der Apotheken durchgeführt und vergütet werden, wenn die Apotheke zur Abrechnung die Registrierungsanfrage bzw. die Registrierungseingangsbestätigung von T-Systems mit Datum vor dem 1. August 2021 vorlegen kann. Die ABDA rät deshalb, dass eine Registrierungsanfrage vor dem 1. August 2021 gestellt werden soll.