Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
Das Bundesgesundheitsministerium hat sich an die ABDA gewandt und um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im dem Schreiben heißt es: „Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“ Die ABDA bittet die Apotheken darum, diese Hinweise zu beherzigen, und dankt Ihnen für die starke Leistung, die Sie mit Ihren Teams für die Patienten erbringen.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte sich gestern bereits gestern über die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Hinweisen zum Verordnungsverhalten an die Ärzteschaft gewandt. In dem Schreiben von Staatssekretär Dr. Steffen heißt es: „Um einen kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, sicherzustellen, bitte ich bei der Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen. Steffen schrieb: "Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu entlasten." Und weiter: "Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.“