Stark wirkende Schmerzmittel nur in einer Kombinationstherapie anwenden

Die Verordnung von stark wirkenden Schmerzmitteln und damit auch der Beratungsbedarf in den Apotheken nehmen deutlich zu: Im Jahr 2015 gaben die Apotheken 18,4 Millionen Packungen an gesetzlich Versicherte ab. Das waren 4,5 % mehr als im Jahr 2014. Diese Werte ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e. V. (DAPI). „Diese Anzahl an Packungen entsprechen rund 900 Millionen Tabletten, Kapseln, Pflastern oder anderer Arzneimitteleinheiten. Durchschnittlich entfielen damit mehr als 12 dieser Einheiten pro Jahr auf jeden der 72 Millionen gesetzlich Versicherten“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des DAPI. Verordnungen an Privatversicherte oder der Sprechstundenbedarf werden vom DAPI nicht erfasst.

Stark wirkende Schmerzmittel, auch Opioide genannt, sollten immer in Kombination mit anderen Medikamenten eingesetzt werden. Dafür gibt es zwei Gründe: Die Schmerztherapie wird laut der Weltgesundheitsorganisation WHO in drei Stufen eingeteilt. Die Opioide gehören den Stufen 2 und 3 an und werden entsprechend dieses Stufenschemas mit Schmerzmitteln der Stufe 1 kombiniert. „Schmerzmittel der Stufe 1 enthalten u.a. die Wirkstoffe Ibuprofen oder Paracetamol, die in einigen Dosierungen bzw. Packungsgrößen rezeptfrei erhältlich sind. Hier kommt dem Apotheker im Beratungsgespräch eine besondere Verantwortung zu“, sagt Kiefer. Außerdem kann der Arzt laut Stufenschema zusätzlich zu den Schmerzmitteln eine Begleitmedikation verordnen. Diese besteht je nach Krankheitsbild aus Wirkstoffen, die ursprünglich für andere Erkrankungen wie Depressionen oder Epilepsie entwickelt wurden.

Der zweite Grund, warum stark wirkende Schmerzmittel immer mit anderen Medikamenten kombiniert werden sollten, ist die Behandlung bzw. Vorbeugung von Nebenwirkungen. Stark wirkende Schmerzmittel führen häufig zu Verstopfung, deshalb ist die kontinuierliche Einnahme eines Abführmittels unumgänglich. Die rezeptfreien Abführmittel sind in diesem Fall zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Kiefer: „Eine ballaststoffreiche Ernährung alleine reicht nicht aus, um eine durch Opioide hervorgerufene Verstopfung zu beheben. Die Einnahme von Abführmitteln ist für die meisten Patienten schlicht unumgänglich. Andererseits ist nicht jedes rezeptfreie Abführmittel für die dauerhafte Einnahme geeignet. Hier kann der Apotheker bei der Auswahl des richtigen Abführmittels beraten.“ Eine weitere häufige Nebenwirkung ist Übelkeit, die vor allem zu Beginn der Therapie auftritt.  

Es gibt verschiedene Darreichungsformen für starke Schmerzmittel. Viele Präparate sind retardiert, setzen ihren Wirkstoff also verzögert frei. „Die Retardierung kann zerstört werden, wenn man die Tablette zerbricht. Ob man eine Tablette teilen darf, hängt vom jeweiligen Präparat ab und kann beim gleichen Wirkstoff je nach Hersteller unterschiedlich sein. Bevor eine Tablette geteilt wird, sollte die Expertise des Apothekers eingeholt werden“, rät Kiefer. Häufig werden stark wirkende Schmerzmittel als Pflaster auf die Haut aufgeklebt. Die Wirkung dieser Schmerzpflaster setzt langsam ein und hält einige Tage an. Kiefer: „Damit Schmerzpflaster richtig wirken und nicht stärker als beabsichtigt, muss einiges beachtet werden. Das Pflaster darf z.B. nur auf unverletzte Haut aufgeklebt werden und darf nicht zerschnitten werden. Wer Schmerzpflaster braucht, sollte sich deshalb in der Apotheke beraten lassen.“

Viele stark wirkende Schmerzmittel sind rechtlich gesehen Betäubungsmittel. Sie werden auf einem dreiteiligen gelben Rezept verordnet, das nur sieben Tage lang gültig ist. In der Apotheke lagern alle Betäubungsmittel im Tresor und der Umgang mit ihnen muss vom Apothekenteam akribisch dokumentiert werden. Kiefer: „Der Dokumentationsaufwand bei Betäubungsmitteln ist sehr groß. Deshalb fordern wir eine Erhöhung der Dokumentationsgebühr, die seit gut 40 Jahren unverändert bei 26 Cent pro Packung liegt.“

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