Statement zum aktuellen EuGH-Urteil

Der EuGH hat heute ein Urteil zur Zulässigkeit der Einschränkung von aggressiver Werbung im Arzneimittel-Versandhandel veröffentlicht. Der Vizepräsident der ABDA, Mathias Arnold, hat dazu eine erste Bewertung abgegeben: „Wir müssen das Urteil natürlich noch eingehend prüfen. Aber nach einer ersten Durchsicht können wir auf jeden Fall zwei wichtige und positive Punkte feststellen. Erstens hat der EuGH bestätigt, dass Mitgliedstaaten grundsätzlich Werbebeschränkungen auch mit Geltung für den grenzüberschreitenden Arzneimittelversand erlassen können, ohne dass dies europäischem Binnenmarktrecht widersprechen muss. Zweitens darf in diesem Zusammenhang auch gegen Rabatte eingeschritten werden, die einen Mehr- bzw. Fehlgebrauch von Arzneimitteln fördern können. Hinter dieser Einschätzung des Gerichtes steht die Anerkenntnis, dass Arzneimittel Waren besonderer Art mit einem erheblichen Risikoprofil sind, bei denen dem Verbraucherschutz große Bedeutung zukommt.
                          
Aus unserer Sicht stützt das Urteil des EuGH den Weg, den der deutsche Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz eingeschlagen hat. Das Gesetz ist derzeit in der parlamentarischen Beratung und soll einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel möglichst umfassend wiederherstellen.“

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